Streu- und Räumpflicht im Winter – Salzstreubehälter nur für öffentliche Wege und Straßen
Streu- und Räumpflicht im Winter
Im Hinblick auf die anstehende Winterperiode weisen wir auf die gesetzliche Räum- und Streupflicht der Haus- und Grundstückseigentümer im gesamten Gemeindebereich hin. Nach der Verordnung besteht die Verpflichtung, bei Schneefall die Gehsteige entlang der betreffenden Grundstücke innerhalb der bebauten Ortsteile jeweils in der Zeit von 7.00 bis 22.00 Uhr von Schnee und Eis freizuhalten.
Soweit kein Gehweg vorhanden ist, muss stattdessen ein Streifen von 1 m Breite entlang des Grundstücks geräumt und gestreut werden. Die Verletzung dieser Anliegerpflichten kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt werden.
Wenn der Gehweg vom Privatgrund mit einem Grünstreifen getrennt ist, bedeutet das nicht, dass keine Räum- und Streupflicht besteht. In der Regel handelt es sich um dasselbe Grundstück und somit auch um die Verpflichtung gem. der Verordnung. Wir bitten um Beachtung.
Salzstreubehälter nur für öffentliche Wege und Straßen
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf den Sinn und Nutzen der aufgestellten Streugutbehälter wie folgt hin:
- Das Streugut ist ausschließlich für öffentliche Straßen und Wege gedacht, die sich in Steigungsbereichen befinden. Aus diesem Grunde stehen die Behälter nur an solchen Punkten. Bei Behältern mit einem Deckel diesen bitte nach der Entnahme wieder verschließen, nasses Salz kann nicht mehr verwendet werden!
- Streusalz ist NICHT für private Einfahrtsbereiche Es wurden bereits einige Bürger gesichtet, die sich für ihre privaten Bereiche mit Streusalz aus den gemeindeeigenen Behältern bedienten. Dies stellt ein Diebstahlsdelikt dar. Wir weisen darauf hin, dass Streusalz in Säcken in jedem Baumarkt zu geringen Preisen käuflich erworben werden kann.
- Bevor das Streugut ausgebracht wird, sollte per Hand der Schnee geräumt sein, entweder durch den gemeindlichen Unimog oder in Randbereichen durch den jeweiligen Anlieger. Salz in den Schnee zu werfen bringt nur punktuell ein Abtauen und verschwendet kostbares Streugut.